veröffentlicht am: März 21, 2022

Berufseinstieg und Weiterstudieren? Das neue Hochschulgesetz macht´s möglich

Anfang Februar 2022 wurde das Niedersächsische Hochschulgesetz u.a. in Bezug auf die Zulassungsvorrausetzungen für Weiterbildungsstudiengänge geändert. Zukünftig gilt:
Für einen weiterführenden Studiengang kann man sich bewerben,
wenn man berufspraktische Erfahrungen von in der Regel nicht unter einem Jahr vorweisen kann (bisher mindestens ein Jahr).

Kontaktieren Sie uns !