Berufseinstieg und Weiterstudieren? Das neue Hochschulgesetz macht´s möglich
Anfang Februar 2022 wurde das Niedersächsische Hochschulgesetz u.a. in Bezug auf die Zulassungsvorrausetzungen für Weiterbildungsstudiengänge geändert. Zukünftig gilt: Für einen weiterführenden Studiengang kann man sich bewerben, wenn man berufspraktische Erfahrungen von in der Regel nicht unter einem Jahr vorweisen kann (bisher mindestens ein Jahr). Kontaktieren Sie uns !
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